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Bad Waldsee - Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. Januar die Neugestaltung und Anpassung der Vereinsförderrichtlinien beschlossen.

 

 

Durch diese Neufassung werden die bisher getrennt verfassten Förderrichtlinien der Stadt Bad Waldsee für Sportvereine und sonstige Vereine zusammengefasst. Neuerungen gibt es bei der Jugendförderung für Sportvereine und Vereine der aktiven Nächstenhilfe sowie bei den Zuschüssen für den Unterhalt von Sportstätten.

Ebenfalls wurden das einmalige Nutzungsrecht von Stadt- und Gemeindehallen und die Bezuschussung von Dienstleistungen städtischer Einrichtungen vereinheitlicht.

Eine weitere wichtige Neuerung: Die Fristen für die Beantragung einer Vereinsförderung und für Anträge zur Bezuschussung von Investitionen enden nun bereits am 30. Mai jeden Jahres.

 Die neuen Vereinsförderrichtlinien stehen zum Download bereit unter:

www.bad-waldsee.de/bw_wp/wp-content/uploads/Vereinsfoerderrichtlinien-ab-2023.pdf

 

Stadt bad Waldsee

 

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halloRV

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