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Bad Waldsee - Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat der Stadtverwaltung die neuen Gutscheinkarten für das Jahr 2023 übersandt. Sie können die Gutscheinkarte ab sofort auf dem Bürgerbüro der Stadt Bad Waldsee und den Ortsverwaltungen gegen Vorlage des bereits ausgestellten Landesfamilienpasses abholen. Neuanträge können hier auch gestellt werden.

Hinweis: Einige Angebote der Kooperationspartner sind bis auf Weiteres nur noch über Online-Tickets buchbar! Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann.

Neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen immer zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass vor Ausgabe der Gutscheinkarte geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses noch vorliegen. Bringen Sie hierzu bitte ein gültiges Ausweisdokument, eine aktuelle Kindergeldbescheinigung, gegebenenfalls den Schwerbehindertenausweis, den Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit über ALG II bzw. den Kinderzuschlag, den Nachweis über die Wohngeldberechtigung bzw. den Leistungsbescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Vorlage mit.

Bitte beachten, dass der Landesfamilienpass und die nicht verwendeten Gutscheinkarten zurückgegeben werden müssen, sobald die Voraussetzungen wegfallen. Wird die Gutscheinkarte verloren, darf sie nicht erneut ausgegeben werden.

Einen Landesfamilienpass

können erhalten:

Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.

Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben.

Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder Hartz-IV-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Soweit Familien aus der Ukraine Arbeitslosengeld-II-berechtigt sind, können sie – bei entsprechendem Nachweis und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – ebenfalls den Landesfamilienpass erhalten.

Mit dem Landesfamilienpass gibt es freien bzw. ermäßigten Eintritt bei zahlreichen Schlössern, staatlichen Museen, Burgen und Gärten in Baden-Württemberg.

Die Wilhelma Stuttgart, das Blühende Barock in Ludwigsburg, das Porsche-Museum Stuttgart, das Mercedes-Benz Museum Stuttgart, das Biosphärenzentrum Schwäbische Alb, Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf, Erlebnismuseum Schwarzwaldhaus der Sinne Grafenhausen, das Oberschwäbische Museumsdorf Kürnbach, das Keltenmuseum Heuneburg, das Ravensburger Spieleland, die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim, die Wildkatzenwelt Stromberg, das Dornier-Museum in Friedrichshafen, die Sinn-Welt im Jordanbad Biberach, der Erlebnispark Tripsdrill, der Europa-Park Rust, das explorhino Experimente Museum in Aalen, das Strand- und Freibad in Bad Waldsee gewähren Landesfamilienpassinhabern einen ermäßigten beziehungsweise kostenfreien Eintritt.

Die weiteren Ermäßigungen beziehungsweise Vergünstigungen sind im Bürgerbüro der Stadt erhältlich.

 

Presseinformation Stadt Bad Waldsee

 

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