Weingarten / Bad Waldsee (rei) - Die Fraktion der SPD im Kreistag hat für die Kreistagssitzung am 15. Dezember den Antrag gestellt, das Krankenhaus Bad Waldsee zu erhalten. Rudolf Bindig, der Fraktionssprecher, der sich bei den beiden Demonstrationen vehement für das Krankenhaus eingesetzt hatte, begründet das mit neuen Rahmenbedingungen der bundesdeutschen Gesundheitspolitik.
Aus rechtlichen Gründen kann ein Änderungsantrag zu einem formellen Beschluss des Kreistages erst sechs Monate nach dem Kreistagsbeschluss eingebracht werde (dieser war am 31. Mai 2022 erfolgt). Dieses Zeitfenster haben der ehemalige Bundestagsabgeordnete Rudolf Bindig und seine Mitstreiter nun genutzt. Der Antrag wurde auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 15. Dezember gesetzt. Die Sitzung findet in 15. Dezember in Kisslegg statt (14.30 Uhr, Turn- und Festhalle). Verfahrensgemäß wird am 15. Dezember der Antrag nicht inhaltlich diskutiert werden, sondern an den zuständigen Ausschuss überwiesen werden. Der wird den Antrag am 10. Januar nichtöffentlich behandeln. Rudolf Bindig geht davon aus, dass der Antrag dann am 12. Januar in der Kreistagssitzung öffentlich behandelt wird.
Die SPD stellt sechs von 72 Kreisräten. Dennoch gilt der Antrag nicht als chancenlos, weil die „Großwetterlage“ – Stichwort: Lauterbachs Krankenhaus-Revolution – sich grundlegend geändert hat.
Hier der Wortlaut des Antrages der SPD-Fraktion im Kreistag:
Der Beschluss des Kreistages zum „Zukunftsprogramm Gesundheitsregion Oberschwaben“ vom 30. Mai 2022 wird im Lichte der seither eingetretenen Veränderungen in der OSK selbst, den bisherigen Erfahrungen bei der Planung und dem Aufbau eines PVZ und eines MVZ in Bad Waldsee und insbesondere wegen der durch den Bund eingeleiteten „Grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung“ dahingehend fortgeschrieben, dass das Krankenhaus in Bad Waldsee über das in dem Beschluss vorgesehen Enddatum (Oktober 2023) als stationäre Einrichtung (Krankenhaus) erhalten bleibt. Erst wenn sich klar abzeichnet, wie sich die Neuregelung der Krankenhausfinanzierung – regional und speziell auf Bad Waldsee – auswirkt und wie es mit dem PVZ und dem MVZ steht, soll zum Ende der Umstellungsphase der Krankenhausfinanzierung (ca. 2026) endgültig über das Krankenhaus in Bad Waldsee beraten und entschieden werden. Die Ziffer 6 d des Beschlusses vom 30. Mai 2022 wird in diesem Sinne fortgeschrieben.
Als Begründung hat Rudolf Bindig und seine Fraktion Folgendes formuliert:
Der obengenannte Beschluss ist auf der Basis eines Gutachtens der BAB und darin enthaltenen Berechnungen gefällt worden. Es zeichnete sich schon damals ab, dass es in Bälde zu einer wesentlichen Veränderung der gesamten Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Krankenhäuser kommen würde. Die wesentlichen Inhalte einer solchen Reform der Krankenhausfinanzierung sind jetzt von der Bundesregierung vorgelegt worden und sollen zügig umgesetzt werden.
Durch die weitgehende Aufgabe der bisherigen Finanzierung der Krankenhäuser ausschließlich über das Fallpauschalensystem und die geplante Vergütung von Vorhalteleistungen – wie das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik – werden die gesamten Berechnungsgrundlagen des Gutachtens hinfällig. Durch die geplante Einführung von Krankenhäusern mit Leistungsgruppen und verschiedenen Leveln, tut sich die Möglichkeit auf, das Krankenhaus in Bad Waldsee als Klinik des Levels Ii (Grundversorgung mit integriert ambulant/stationärer Versorgung) und/oder LeveI In (Grundversorgung mit Notfallstufe I) fortzuführen.
Auf jeden Fall muss dieses gründlich geprüft und erwogen werden. Die unveränderte Weitergeltung eines Beschlusses, dessen angenommenen Krankenhausstrukturen und Berechnungsgrundlagen sich vollkommen verändert haben, ist nicht mehr angebracht. Der damalige Beschluss ist im Lichte der neuen Lage fortzuschreiben.
Als weitere Begründung dieses Antrags wird ausdrücklich Bezug genommen auf die „Dritte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine Moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“, die unter dem Titel „Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung“ auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums verfügbar ist.

