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Zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes durch den Bad Waldseer Gemeinderat

Zur Enttäuschung von Bürgerinnen und Bürgern trägt der Gemeinderat Bad Waldsee ein Tempolimit von 70 km/h auf der B30 am südlichen Ortseingang von Gaisbeuren nicht mit. Es bleibt bei 100 km/h.

Der Gemeinderat beschloss letzte Woche die erste Fortschreibung des Lärmaktionsplans Bad Waldsee. Für die lärmbetroffenen Bürgerinnen und Bürger an der B30 sind mehrere Tempolimits vorgesehen: 70 km/h bei Englerts und Mattenhaus, 70 km/h nachts bei Bad Waldsee-Nord im Bereich der Fliederstraße sowie 50 km/h tagsüber und 30 km/h nachts in Gaisbeuren und Enzisreute. Doch der südliche Ortsbereich von Gaisbeuren, der „Dellenhag“, bleibt auch künftig ohne Lärmschutz.

Die „Initiative B30“ hatte die Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat vor der Sitzung auf den Umstand hingewiesen; im Rahmen der ersten Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Bad Waldsee regte sie ergänzend ein ganztägiges Tempolimit von 70 km/h auf der B 30 am südlichen Ortseingang Gaisbeuren an. Die fachliche Prüfung durch das beauftragte Ingenieurbüro ergab hierzu eine Zustimmung. Jedoch lehnte das Regierungspräsidium Tübingen ein Tempolimit von 70 km/h in diesem 180 Meter langen Bereich ab und gab dem Verkehr den Vorzug. Ein Fahrzeitverlust von maximal drei Sekunden wird erwartet. Dem gegenüber gebe es zu wenig Betroffene. Des Weiteren wird eine mangelnde Akzeptanz für Tempo 70 bei Gaisbeuren angeführt. Entscheidungsrelevant scheint vor allem die ablehnende Position von Handwerkskammer, IHK, Polizei und Regierungspräsidium zu sein. Dieser Auffassung schlossen sich die Verwaltung und der Gemeinderat an.

Die Ursache liegt dabei in der Methodik: Der Ortsbereich „Dellenhag“ wurde entkoppelt vom restlichen Ortsbereich Gaisbeuren betrachtet. Dadurch wurde die Betroffenenzahl so klein gerechnet, dass kein Bedarf für Lärmschutzmaßnahmen gesehen wird. Bei einer Gesamtbetrachtung des Ortsbereichs Gaisbeuren entlang der B30 dürften dagegen die Kriterien für die Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen erfüllt sein. Demnach ist ein Tempolimit von 70 km/h über 180 Meter im südlichen Ortsbereich Gaisbeuren fachlich möglich und verhältnismäßig. Wäre zum Beispiel die Frauenbergstraße in Bad Waldsee ebenfalls zerstückelt worden, würde auch dort kein Bedarf gesehen.

Vermutlich wird die Maßnahme bei der nächsten Fortschreibung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Denn schon beim letzten Lärmaktionsplan waren für viele Maßnahmen, die nun enthalten sind, keine ausreichende Grundlage gesehen worden.
Franz Fischer, Gaisbeuren

 

 

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halloRV

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