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Zur Krankenhaus-Krise in Bad Waldsee

Auch wenn der berechtigte Widerstand gegen die Schließung des Krankenhauses in Bad Waldsee im Landkreis zu bröckeln scheint und der Ravensburger Kreistag diese Schließung für 2023 im Mai 2022 knapp mehrheitlich beschlossen hat, so ist sie dennoch in mehrerer Hinsicht ein Fehler, der korrigiert werden muss. Wenn ich „berechtigter Widerstand“ schreibe, dann meine ich das auch im Sinne von „Recht = juristischer Anspruch“ so. Ich bitte deshalb unsere politischen Vertreter/innen, dafür Sorge zu tragen, dass das Krankenhaus Bad Waldsee nicht  geschlossen wird. Der Staat hat sich verpflichtet, eine flächendeckende Gesundheitsversorgung zu organisieren. Diese Versorgung wird über die angestrebte Primärversorgung nicht in ausreichendem Maße gegeben sein – wenn es überhaupt zu einem PVZ in Bad Waldsee kommen sollte (woran ich erheblichen Zweifel habe).

Zur gesetzlichen Pflicht, die Menschen im Norden des Landkreises mit ausreichendem Gesundheitsschutz auszustatten. Im Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg heißt es:

„Zweck des Gesetzes ist es, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern sowie eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten im Krankenhaus zu gewährleisten.“ (Paragraf 1)

Und weiter heißt es dort: „Die Gewährung von Fördermitteln nach diesem Gesetz darf nicht mit Auflagen verbunden werden, durch die die Selbständigkeit und Unabhängigkeit von Krankenhäusern über die Erfordernisse der Krankenhausplanung und der wirtschaftlichen Betriebsführung hinaus beeinträchtigt werden."

Und im Paragrafen 3 ist zu lesen: „Wird die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern nicht durch andere Träger sichergestellt, so sind die Landkreise und Stadtkreise verpflichtet, die nach dem Krankenhausplan notwendigen Krankenhäuser und Krankenhauseinrichtungen zu betreiben.  Die Verpflichtung eines Landkreises oder Stadtkreises (...) wird nicht dadurch eingeschränkt, dass der Versorgungsbereich des Krankenhauses über sein Gebiet hinausgeht."

MVZ (Medizinische Versorgungszentren) oder besser noch PVZ (Primärversorgungszentren), die bis dato (November 2022) nur auf dem Papier oder als Ideen existieren und nach Meinung von Experten nicht so eben mal aus dem Boden gestampft werden können (weder physisch-topografisch noch organisatorisch), sind keine „bedarfsgerechte (medizinische) Versorgung der Bevölkerung“! Somit sind die Landkreise und Stadtkreise verpflichtet, die nach dem Krankenhausplan notwendigen Krankenhäuser und Krankenhauseinrichtungen solange zu betreiben, bis eine adäquate Versorgungslösung voll funktionsfähig implementiert (= umgesetzt!) ist. 

Ich habe die Information – Vorsicht: Ich behaupte es nicht! – dass das Land Baden-Württemberg einen aktuellen detaillierten Krankenhausplan gar nicht erstellt hat. Wohl gibt es einen solchen zehnseitigen Plan aus dem Jahr 2010. Doch gerade in den vergangenen zwölf Jahren hat sich in der Bevölkerungsstruktur im Landkreis Ravensburg einiges entscheidend verändert. 

Die Alterspyramide hat sich weiter nach oben ausgeweitet und in den Jahren 2015/16 und seit dem Frühjahr 2022 ist der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund gestiegen. Laut Zensus lebten 2010 in Bad Waldsee 19.386 Menschen; 2021 waren es 20.175. Ein Zuwachs von 789 Mitbürger/innen = ein 3,8 Prozent. In diesem Zeitraum wurde Bad Waldsee zu einer Großen Kreisstadt hochgestuft. Im Jahr 2020 waren 3733 (ca. 16 Prozent) Menschen in Bad Waldsee zwischen 60 und 74 Jahre alt, und 2231 (ca. 11 Prozent) waren älter als 75 Jahre. Das heißt: 27 Prozent = mehr als ein Viertel der Bad Waldseer Bevölkerung gehört zu den Senioren. Vergessen sollte man/frau auch nicht, dass Bad Waldsee immerhin 1662 Gästebetten (2021) mit 388.000 Übernachtungen (2018) vorweisen kann. Auch Gäste können während ihres Urlaubes „krankenhausreif“ werden! Dass potentielle Urlauber oder "Kurer" eventuell Bad Waldsee künftig sogar meiden, weil es dort (ab 2023) kein Krankenhaus – auch nicht in der Nähe - gibt, könnte durchaus sein. 

Tourismusschädigung könnte so etwas genannt werden. Auf ihrer Website wirbt die Bad Waldseer Stadtverwaltung wie folgt: „Unser Moorheilbad und Kneippkurort liegt eingebettet in die reizvolle Ferienregion Oberschwaben, am Rande des Allgäus, nur 40 km bis zum Bodensee, im Landkreis Ravensburg. Gesundheitsbewusste Menschen finden in Bad Waldsee das ideale Umfeld für Gesundheitsurlaub, Badekur und Rehabilitation ...“ Auch das Nachrichtenmagazin „Focus“ stellte das kurörtliche Angebot auf den Prüfstand und verlieh der Gesundheitsstadt zum wiederholten Male die begehrte Auszeichnung „TOP-Kurort“. Gesundheitsbewusste Menschen finden in Bad Waldsee das ideale Umfeld für Gesundheitsurlaub, Badekur und Rehabilitation. Das attraktive Umland mit seinen Kirchen und Kapellen setzt noch ein I-Tüpfelchen oben drauf. Es stimmt schon – "Bad Waldsee tut gut …"

Die Ampel-Regierung in Berlin hat ein Koalitionspapier vorgelegt, in dem die Rede davon ist, im Krankenhauswesen sogenannte Hybrid-DRGs einzuführen. Diese Mischfinanzierung würde ein ländliches Krankenhaus wie Bad Waldsee stärken.

Nun frage ich mich wiederholt, warum der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha nicht abwartet, bis diese modifizierten Hybrid-DRGs implementiert sind, sondern das Krankenhaus Bad Waldsee vorher schließen lässt? Dieses Kurstadtkrankenhaus hatte bereits bisher schon Gewinn gemacht, im Gegensatz zu seinen großen Brüdern und Schwestern in Ravensburg und Wangen. Die Mischfinanzierung, die sich die "Ampel" zum Ziel gesetzt hat, wäre Balsam für alle drei Standorte und für Bad Waldsee die Rettung.

Dass der Kreistag im Mai 2022 dem Krankenhaus Bad Waldsee das Grab geschaufelt hat, ist nach meinem Verständnis der Gesetzeslage einerseits und der Wahrnehmung der kommenden Rahmenbedingungen andererseits politisch verantwortungslos.

Stefan Weinert, Ravensburg

Anmerkung der Redaktion der Bildschirmzeitung: Eine Langfassung dieses Briefes hat Stefan Weinert auf seinem Blog https://indi-rave.mozello.com/ravensburg/params/post/4164984/ als Offener Brief an die Abgeordneten Heike Engelhardt MdB (SPD), Axel Müller MdB (CDU), August Schuler MdL (CDU) sowie die Kreisräte Rudolf Bindig MdB a. D. (SPD), Rolf Engler (CDU), Julian Aicher (ÖDP) und Korbinian Sekul (Linke) veröffentlicht.

 

 

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halloRV

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