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Bad Waldsee (rei) - Der Bundestagsabgeordnete Axel Müller (CDU) wird immer wieder gefragt, wie der aktuelle Stand für die dringend erforderliche B30-Ortsumfahrung in Enzisreute und Gaisbeuren ist. Im Juni diesen Jahres hatte er sich in dieser Sache an das Bundes- sowie an das Landesverkehrsministerium gewandt. Während er aus Berlin bis heute keine Antwort bekommen hat, kam aus Stuttgart am 1. August die Zusicherung, dass der Zeitplan bei der B30-Planung für Gaisbeuren und Enzisreute eingehalten werde.

Im Antwortschreiben des Landesverkehrsministeriums, verfasst von Ministerialdirektor Berthold Frieß in Vertretung von Minister Winfried Hermann (Die Grünen), heißt es wörtlich: „Sehr geehrter Herr Abgeordneter, für Ihr Schreiben vom 30. Juni 2022 zu den Ortsumfahrungen Enzisreute und Gaisbeuren im Zuge der B 30 danke ich Ihnen. Die Umsetzungskonzeption für Bedarfsplanmaßnahmen im Zuge von Bundesstraßen aus dem Jahr 2018 hat weiterhin Bestand als verbindlicher Rahmen für die Aufstellung der Planungs- und Bauprogramme.“

"... kann ich Ihnen versichern ..."
Dann kommt in dem Schreiben aus Stuttgart, das der Redaktion der Bildschirmzeitung vorliegt, der entscheidende Satz: „Somit kann ich Ihnen versichern, dass die Planung für die Ortsumfahrungen Enzisreute und Gaisbeuren im Zuge der B 30, wie vorgesehen, noch dieses Jahr beim Regierungspräsidium Tübingen begonnen wird.“

Trotz dieser klar wirkenden Zusicherung hat Axel Müller ernsthafte Zweifel, dass die Planung noch in diesem Jahr entscheidend vorankommt. Anlass für seine Besorgnis ist das Ausbleiben der Antwort von Seiten des Bundesverkehrsministeriums. In einer ausführlichen Pressemitteilung begründet der Abgeordnete diese Besorgnis, verbunden mit dem Appell, am vereinbarten Zeitplan festzuhalten. Nachfolgend veröffentlichen wir den Text des Büros von Axel Müller MdB in voller Länge; die Zwischentitel wurden von der DBZS-Redaktion eingefügt:

Der Zeitplan
„Zu Zeiten der Großen Koalition (bis September 2021; Anm. d. Red.) konnte ich hier immer bedenkenlos Entwarnung geben und auf den von Bund, Land und Kommune vereinbarten Zeitplan verweisen“, so Müller.
Dieser Zeitplan ergibt sich aus dem zentralen Planungsinstrument für Autobahn- und Schnellstraßenprojekte, dem Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP). Dieser wurde im Jahr 2016 per Bundesgesetz festgelegt und beschreibt, welche Verkehrsprojekte der Bund realisieren möchte. Die B30-Umfahrung ist als Projekt in diesem Plan enthalten. Damit haben das Land Baden-Württemberg und das nachgeordnete Regierungspräsidium Tübingen den gesetzlichen Auftrag, das Projekt zu planen und umzusetzen. In der entsprechenden Umsetzungskonzeption des grün geführten baden-württembergischen Verkehrsministeriums aus dem Jahr 2018 wurde das Projekt in die Kategorie „Planungsbeginn bis 2025“ eingestuft. In einer weiteren Konkretisierung der personellen Kapazitäten im Regierungspräsidium Tübingen ist daraus dann – erfreulicherweise – ein avisierter Planungsbeginn im 2. Halbjahr 2022 geworden.

Im Juni an Wissing und Hermann geschrieben
„Ich wollte mich direkt am ersten Tag des 2. Halbjahres 2022 bei Bundesverkehrsminister Wissing (FDP) und Landesverkehrsminister Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) bezüglich dieses Zeitplans noch einmal versichern. Daher habe ich mich am 30. 6. 22. postalisch an beide Minister gewandt“, so Müller.
Weil es in den letzten Monaten – seit Veröffentlichung des Koalitionsvertrages der Berliner Ampel-Regierung – einige Unruhe und Sorgen gab, dass die Realisierung der Umfahrung auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben wird, können die Reaktionen auf das Schreiben des direkt gewählten Bundestagsabgeordneten nicht beruhigen. Während das Landesministerium den Zeitplan erst einmal bestätigt, ist das Ausbleiben einer Antwort aus Berlin – zwei Monate nach Versand des Briefes – besorgniserregend.
Der BVWP muss alle fünf Jahre im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) kontrolliert werden. Im Koalitionsvertrag der Berliner Ampelkoalition wurde daher vereinbart: „Wir streben einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an. Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden starten mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplan.“ (Koalitionsvertrag 2021 bis 2025, S. 48)
Die weitere Vorgehensweise für die Überprüfung des BVWP wurde nun vom Bundesverkehrsministerium vorgestellt (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verkehrsprognose-2040.html). Danach wurden Verkehrsprognosen für das Jahr 2040 (VP 2040) und für 2050 in Auftrag gegeben, die die Basis für die Überprüfung bilden sollen. Die Prognosen geben Aufschluss darüber, wie sich der Verkehr entwickeln wird. Daraus werden dann die Projekte hergeleitet, die umgesetzt werden müssen, um diesen Verkehr zu bewältigen.
Bisher hat das Bundesverkehrsministerium (beispielsweise in Bundestagsdrucksache 20/2903 von 25. Juli 2022) stets darauf hingewiesen, dass im Rahmen der BPÜ keine Einzelprojekte, sondern nur der Plan als Ganzes geprüft wird: „Die verkehrsträgerübergreifende BPÜ fokussiert sich auf die Gesamtplanebene bzw. auf die Bedarfspläne als Ganzes. Mit Ausnahme der 15 explizit im BVWP 2030 (Gesamtplan) genannten Straßenprojekte findet keine erneute Bewertung der enthaltenen einzelnen Projekte statt.“

Ernste Zweifel an der Planungstreue
Die am 29. August 2022 auf der Homepage des Bundesministeriums aktualisierten Äußerungen lassen daran nun ernste Zweifel zu. Dort heißt es: „Im Ergebnis wird die BPÜ Hinweise dazu geben, ob weiterhin ein verkehrlicher Bedarf für die in den drei Bedarfsplänen enthaltenen Projekte im Sinne des darin festgelegten Ausbauumfangs besteht bzw. ob es grundsätzlich eines größeren bzw. anderen Ausbauumfangs bedarf.“
„Die Sorgen einer Öffnung der Büchse der Pandora durch die Hintertür sind damit zurück und größer denn je“, so Müller. Er könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier zur Beruhigung der Bürgerinnen und Bürger von Seiten des Landesverkehrsministeriums zwar eine Planung begonnen werde, im Hintergrund jedoch bereits damit gerechnet und daran gearbeitet werde, dass niemals ein Bagger rolle.

Appell an die Ampel
„Ich fordere die Ampel-Abgeordneten aus dem Wahlkreis Ravensburg daher auf, sich auch weiterhin – und ohne jedwede verkehrs- und klimapolitische Einschränkung – für die Ortsumfahrungen in Bad Waldsee und damit für unsere Heimat einzusetzen und sich auch öffentlich dazu zu bekennen“, so Müller.

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Axel Müller vor der historischen Fassade des Bad Waldseer Spitals. Foto: Oliver Hofmann

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