Aulendorf – Ungewöhnlich begann die Gemeinderatssitzung ohne den Bürgermeister Matthias Burth, der durch einen dringenden privaten Termin verhindert war. Statt ihm leitete Konrad Zimmermann die Sitzung.

Bei der Einwohnerfragestunde meldete sich ein Einwohner, der zum nachfolgenden Punkt Bebauungsplan Bildstock II sprach und anregte bei 26 vorgesehenen Wohnungen davon auch einige für den bezahlbaren Wohnraum, etwa fünf davon, vorzusehen. Dies würde auch das Thema Riedweg entlasten, indem man diese Wohnungen weniger auf einen Bereich konzentriert.

Aus allen Fraktionen meldeten sich Vertreter zu Wort, die sich Geschosswohnungsbau in Mehrfamilenhäusern eher vorstellen konnten als der Verwaltungsvorschlag, der an an Einfamilien und Doppelhäusern festhalten wollte. Konrad Zimmermann CDU, kündigte schon an, dass er einen weitergehenden Vorschlag einbringen werde, der auch die Zufahrt von der anderen Seite, Saulgauer und Hillstraße vorsah. Ralf Michalski, FWV schloss sich ihm an.

Ebenso Rainer Marquart SPD und Pierre Groll für ihre Fraktionen mit der einen oder anderen Anmerkung: Marquart will die Gestaltung im Auge behalten, Groll möchte, dass sich Einfamilienhäuser mit Mehrfamilienhäuser die Waage halten. Schlussendlich wurde die Verwaltung mit 11 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung beauftragt, den Antrag dergestalt zu überarbeiten, dass sich die 26 Wohneinheiten auf zwei Mehrfamilienhäuser verteilen. Davon sollen 3 – 4 Wohnungen dem bezahlbaren Wohnen vorbehalten sein.

Beim nächsten Punkt Hofgarten herrschte einige Unsicherheit, fast gar Verwirrung, was denn nun rechtens sei, und so beantragte Marquart, den Punkt zu vertagen. Auch Zimmermann wollte keinen Fehler machen und folgte dieser Absicht. Mit 12 Ja bei einer Gegenstimme (Michalski) wurde der Punkt vertagt.
Weil der Gemeinderat dem Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit Geltung verschaffen wollte, musste die Friedhofsordnung vom April 2017 geändert werden. Bereits im Januar und November 2014 hatte der Gemeinderat das Thema beraten. §15 des Bestattungsgesetz sieht nun ein dreistufiges Verfahren für den Nachweis vor,, dass Grabsteine nicht mit Einsatz „schlimmster Formen von Kinderarbeit“ hergestellt wurden.

Danach gelten europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz als frei von Kinderarbeit. Bei Steinen anderer Herkunft muss ein Gütesiegel dies beweisen. Ersatzweise kann der Steinmetz selbst schriftlich erklären, dass Grabsteine nicht mit Kinderarbeit hergestellt wurden. Die Zustimmung zur Änderung erfolgte einstimmig.

Die Anfragen beim Punkt Verschiedenes beschäftigten sich in der Mehrheit mit dem Mähen oder der Unkrautbekämpfung. Grell wollte auf Zusendung eines Beweisbildes Sprühaktionen mit Roundup gesehen haben. Tatsächlich handelte es sich um Versprühen von heißem Wasser, das zur schonenden Unkrautvernichtung eingesetzt wird. Waibel BUS möchte weniger gemäht haben und einzelne Blühinseln stehen lassen, Gelobt wurde das Blumenbild mit Margariten entlang der Bahngleise. Michalski findet, dass an den Ortseingängen mehr gemäht werden müsste

 

Text und Bilder: Gerhard Maucher

 

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