Aulendorf – Vor Eintritt in die Tagesordnung muss der Bürgermeister Matthias Burth eingestehen, diesen Punkt nicht beraten zu können, da die Vorlage nicht auf der Homepage, dem Bürgerinformationssystem einsehbar war, und dies erst heute korrigiert werden konnte. „Es tut uns Leid, dass dieser Fehler passiert ist, wir können es leider nicht mehr ändern“, entschuldigte er sich für den Vorfall.

 

Nun müssen die Gegner des Projekts eben noch einmal kommen, wenn sie die Abstimmung darüber mitverfolgen wollen. Trotz alledem trugen sie ihre altbekannten Einwendungen in der Einwohnerfragestunde erneut vor.

Neu war nur das Argument einer Fragestellerin, die mit einem Abstandsgebot der Bebauung zur Friedhofsgrenze von 10 m argumentierte. Der Bürgermeister war im Moment überfragt, aber nach einer Recherche kann dazu erklärt werden: Es handelt sich genauer gesagt um §8 Abs. 1 BestattungsG (BestattG BW) rund dieser Paragraph regelt grundsätzlich einen vorgeschriebenen Mindestabstand von Gebäuden zur Friedhofsgrenze von 10 Metern.

Aber kein Gesetz ohne Ausnahme, der Verwaltungsgerichtshof BW hatte schon in den 90er Jahren in mehreren Entscheidungen Ausnahmen dazu festgestellt, zumal die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt beim Friedhof und dem Grundstück Riedweg der Eigentümer ist, kann dies kein Bauverbot darstellen.

 

Der Bürgermeister kündigte auch ein umfassendes Corona-Testkonzept mit zwei Anbietern in der Hauptstraße und in der Turnhalle neben der Stadthalle an. Man wird beobachten müssen, wie weit die Tests nachgefragt werden auch im Zuge der fortschreitenden Impfungen.

Den nächsten Punkt verfolgten auch die TeilnehmerInnen des Integrationssprachkurses zusammen mit der VHS Leiterin Barbara Holly die auf der Tribüne Platz genommen hatten und im Rahmen ihres Orientierungskurses die Sitzung verfolgten, nur noch teilweise,.

Zu schwierig waren die vorwiegend technischen Erläuterungen eines Dr. Harald Schäffler zum Thema Potentialanalyse und Entscheidung über Machbarkeitsstudie zum Baugebiet Buchwald. Er erläuterte die von ihm favorisierten Energieversorger Erdwärme und Photovoltaik auf ihre Nutzbarkeit im Sinne einer klimaneutralen Energieversorgung . Zum einen sind Erdwärmesonden bis in eine Tiefe von 150 Metern möglich und pro Gebäude eine Wärmepumpe. Als gemeinschaftliche Anlage ist diese besser gefördert und hat eine etwas höhere Effizienz gegenüber der individuellen Luft-Wasser- Wärmepumpe. Ein weiterer Vorteil des kalten Nahwärmenetzes ist, das es sowohl zum Wärmen wie zum Kühlen geeignet ist. Schon eine übliche PV-Anlage von 6-9 KW deckt den Gesamtstrombedarf von 480 MWh, bzw. unterschreitet ihn noch leicht, aber die gesamte Dachfläche mit PV bestückt würde etwa doppelt so viel wie der benötigte Strombedarf erbringen.

Die Machbarkeitsstudie mit der weiteren Grundlagenermittlung, Planung und Ausschreibung ist zeitlich noch abzustimmen. Ausgehend vom Beginn der Erschließungsarbeiten im Frühjahr 2022 und der vorgelagerten Ausschreibung Ende 2021 sollte die Machbarkeitsstudie ca. 6 Monate dauern. Die voraussichtlichen Kosten für die Machbarkeitsstudie betragen 120 000 Euro.

Da die Machbarkeitsstudie als Voraussetzung für einen Förderantrag benötigt wird,, ein gut investiertes Geld, denn aus 1 Euro werden mit Fördermittel 9 Euro. Trotz alledem brauchte der Rat auf Antrag von Ralf Michalski (FWV) eine fünfminütige Beratungspause. Insbesondere der Anschlusszwang bei einer Gemeinschaftslösung sehe er problematisch, so Konrad Zimmermann (CDU). Rainer Marquart (SPD) stellte fest, klimaneutrale Baugebiete, ob individuell oder gemeinschaftlich wird der Weg zukünftig sein. Michalski führte mehrmals die Passivhäuser ins Feld, die seiner Meinung nach aus einer Gemeinschaftslösung ausgenommen werden müssen und dann je nachdem auf die verbliebenen Bauherrn erhebliche Mehrkosten zu kalkulieren seien. Pierre Grell (BUS) favorisierte bei einer Gemeinschaftslösung ein Genossenschaftsmodell , die Häuser müssen zukunftsfest sein und es sei kein versenktes Geld. Vor der Abstimmung schob Schäffler noch ein, nach Probebohrungen könne man die Kosten noch besser abschätzen und die Entscheidung so oder so welche Variante sei abgesichert.

Der Beschlussantrag: Der Gemeinderat macht sich die Potentialanalyse und die darin ermittelten Grundlagen zu eigen. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Machbarkeitsstudie und gibt die dafür notwendigen Mittel frei. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermittel zu beantragen wurde mit 12 Ja bei 5 Gegenstimmen aus der gesamten FWV-Fraktion, sowie Stefan Maucher und Kurt Harsch (beide CDU) wurde dem mehrheitlich zugestimmt. Die Umlegung der bestehenden Wasserversorgungsleitungen im Vorgriff auf die Erschließung, vorgestellt durch Herrn Kapitel vom gleichnamigen Ingenieurbüro fand rasch eine einstimmige Zustimmung.

Text und Bild: Gerhard Maucher

 

 

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halloRV

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