Aulendorf – Die neu kalkulierten Berechnungen bereits entstandener und künftiger Kosten zur Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung in Aulendorfer Baugebieten erfordern eine Anpassung.

Zuletzt war der Betrag im Jahr 2011 errechnet worden. Die Beitragsobergrenze der einmaligen Gebühr für den Anschluss ergibt sich, indem man die Investitionen durch die Flächen teilt, so die per Audio zugeschaltete Ricarda Marchel von Allesa Kommunalberatung, die die Berechnung erstellte.

Dadurch erhöht sich der Kanalbetrag auf 3,83€/m² von bisher 3,23€/m², der Klärbetrag auf 3,03€/m² von bisher 1,83€/m², und der Wasserversorgungsbeitrag auf 5,13€/m² von bisher 4,62€/m². Mit 15 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme von Karin Halder/BUS wurde die Zustimmung im Gemeinderat erteilt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18.07.2023 festgestellt, dass der §13b BauGB gegen die Richtlinie über die strategische Umweltprüfung der Europäischen Union verstoße.

Die Mitgliedsstaaten haben nun sicherzustellen, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen vorhanden sind. In Aulendorf sind die Baugebiete Tafelesch und Buchwald betroffen. Während in Tafelesch im Ortsteil Zollenreute nur bei zwei Grundstücken keine Baugenehmigungen vorliegen und noch kein Bauantrag gestellt wurde, ist für das Baugebiet Buchwald bisher der Aufstellungsbeschluss gefasst und die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchgeführt.

Hier ist das Verfahren auf ein Regelverfahren umzustellen und alle Verfahrensschritte sind zu wiederholen, insbesondere die einer Umweltprüfung, wie der Bauamtsleiter Klaus Bonelli erläuterte.

Derzeit ist noch nicht absehbar, wie sich der Bundesgesetzgeber verhalten wird und ob eine Bedarfsprüfung im Rahmen des Flächennutzungsplanes erforderlich wird.

Um ein „zielgerichtetes Bebauungsplanverfahren“ durchzuführen, sind die Reaktionen und Entscheidungen des Bundesgesetzgebers erforderlich, so der Bürgermeister Matthias Burth. Das Verfahren muss nach Ansicht der Verwaltung bis dahin ruhen und kann nach einer Entscheidung durch den Bundesgesetzgeber wieder aufgegriffen werden. Der CDU-Fraktionsführer Konrad Zimmermann sprach sich zum Schluss der Debatte für ein klares Signal für das Baugebiet Buchwald aus.

Zuvor wurde dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Betriebsgelände Hasengärtlestraße“ einstimmig zugestimmt. Es betrifft die Hasengärtlestraße 52 und die Firma Burger. Nach einem vom Landratsamt angeforderten Immissionsschutzgutachten gibt es keine Lärmbeeinträchtigungen zum nächstgelegenen Wohngebiet Birnbaumweg 33.

Auch der stillgelgte Gleisbereich müsse als Habitat für Zauneidechsen erhalten bleiben. Das Ingenieurbüro iat aus Stuttgart betreut seit vielen .Jahren die Kläranlage in technischer und verfahrenstechnischer Hinsicht. Für diverse Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen wird ein Honorar von brutto 136.796,31 € für Planungsleistungen einstimmig vergeben.

 

Anschlussunterbringung im Vita-Hotel startet im Oktober
Im Januar 2022 hat das Sozialministerium Baden-Württemberg eine Weiterführung des Paktes für Integration bis 31.12.2023 beschlossen. Dabei wurde die Bezuschussung der Personalstellen des Integrationsmanagements auf 60.000 € reduziert. Die Differenz von 8.000 € für zwei Vollzeitstellen werden seitdem von der Stadt Aulendorf getragen, ebenso die Mittel in Höhe von 24.735 € für das Projekt Familiennachzug im Hofgarten-Treff.

Die Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement wurde im Juni 2023 geändert und Zuwendungsempfänger sind Stadt- und Landkreise. Nicht mehr möglich ist eine Antragstellung durch beauftragte freie Träger.

Der Beratungszeitraum wird neu auf maximal 3 Jahre festgelegt und spätestens zum 01.01.2025 ist jeweils eine koordinierende Stelle auf Kreisebene einzurichten. Bis zum 31.12.2024 können Förderungen bei weiterhin 60.000 € in gleichbleibendem Stellenumfang beantragt werden.

Mit der Belegung des Vita-Hotels mit Personen in der Anschlussunterbringung steigen die Fallzahlen um ca. 90 Personen. Mit der Caritas Bodensee-Oberschwaben wurde vereinbart, dass die Caritas auch das Integrationsmangement für das Vita-Hotel mit einem Stellenumfang von 50% übernimmt. Bis zum 01.01.2025 sind die Kosten von 54.280 € von der Stadt Aulendorf zu tragen.

Auf 19.400 € pro Jahr belaufen sich die Kosten für das Projekt Familiennachzug. Im sogenannten Flüchtlingsgipfel hat die Bundesregierung den Ländern zunächst 1 Mrd. € zur Finanzierung der Flüchtlingskosten zugesagt. Anteilig nach dem Königsteiner Schlüssel sind dies 130 Mio. € für Baden-Württemberg und 83.000 € für Aulendorf.

Einstimmig beschließt der Gemeinderat zunächst bis zum 31.12.2024 das Integrationszentrum und das Projekt Familiennachzug fortzuführen und eine Finanzierung einer 50%- Stelle für das Vita-Hotel. Zum Schluss wurde nach Diskussionen bei wiederholten Wortmeldungen und Einwendungen von Ralf Michalski und Kurt Harsch bei 14 Ja und 3 Gegenstimmen der Vergabe Planung Konzept für Wege und Baumbestand im Stadtpark zugestimmt.

Das Büro Lintig+Sengewald wird für ein Honorar von 65.696,37 € brutto mit der Fachplanung beauftragt.

 

Text und Bilder: Gerhard Maucher

 

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