Aulendorf - Mit einer harmonischen Sitzung und ausschließlich einstimmig gefassten Beschlüssen verabschiedete sich der Gemeinderat in die Sommerpause.
Zu seiner ersten Sitzung wurde auch der neue Bauamtsleiter Klaus Bonelli aus Hochdorf begrüßt. Da es zur Einwohnerfragestunde keine Wortmeldungen gab, waren die Ausführungen des Planungsbüro Sieber Consult zum „PV-Park Hasengärtlestraße“ der nächste Tagesordnungspunkt. Hier war der Gemeinderat Stefan Maucher als Betreiber der Anlage befangen und durfte sich deshalb nicht an der Beratung und Abstimmung beteiligen.
Den ersten Entwurf dazu hatte der Gemeinderat bereit im März dieses Jahres gebilligt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde von den Forstbehörden angeregt, einen Mindestabstand der Anlage von 30 m zum Wald einzuhalten. Der Geltungsbereich im Norden der 3,14 ha großen Fläche wurde von der Verwaltung angepasst, sodass der Waldabstand eingehalten wird.
Die Nutzung der PV-Anlage ist auf 30 Jahre begrenzt und nach ihrem Ende vollständig zurückzubauen. Als Folgenutzung wird eine landwirtschaftliche Nutzung bestimmt. Die Eingrünung des Plangebietes wird mit einer Schlehen-Feldhecke 60 bis 100 cm hoch festgelegt. Die Hecke bildet sowohl einen Puffer zu benachbarten Flächen und steigert im Falle von Starkregen die Wasseraufnahmefähigkeit. Zusätzlich ist auf der gesamten östlichen Seite des Geltungsbereiches eine Mulde vorgesehen, die für einen weiteren Rückhalt von Wassermassen sorgt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „PV-Park Hasengärtlestraße“ in der Fassung vom 10.07.2023 wurde als Satzung beschlossen.
Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024
In zehn Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 22 Gruppen stehen insgesamt 455 Kindergartenplätze zur Verfügung. Zu Beginn des Kindergartenjahres im September 2023 werden 81 Plätze frei, die im Laufe des Jahres belegt werden, sodass nach Stand heute im August 2024 noch 7 Plätze zur Verfügung stehen. Im Bereich der Ganztagesbetreuung und im Krippenbereich gibt es keine freien Plätze mehr. Die Kindergartenneubau Schatzkiste soll zum 01.09.2024 mit 4 Gruppen in Betrieb genommen werden.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die zwei bestehenden Gruppen zu übernehmen, und eine Betriebserlaubnis für zwei weitere Gruppen ( 1 Krippengruppe ganztags und 1 Gruppe Ü3 mit verlängerten Öffnungszeiten) einzuholen. Die 5. Gruppe wird nach Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet. Die Stadtverwaltung wird mit der internen Ausschreibung und Besetzung der Kindergartenleitung Schatzkiste zum nächst möglichen Zeitpunkt und unbefristet beauftragt.
Die Eingruppierung richtet sich nach bestehenden Kinderzahlen zwischen S13 und S15. In diesem Zuge soll auch die interne Ausschreibung der stellvertretenden Kindergartenleitung, Eingruppierung S13, unbefristet zum 01.09.2024 erfolgen. Zum Ausgleich der Mehrbelastung der Kindergartenleitung durch den Neubau wird der Ausschreibung und Besetzung einer pädagogischen Fachkraft zwischen 30 und 50 % ab 01.09.2023 unbefristet zugestimmt.
Um den erforderlichen Mindestpersonalschlüssel nach KVJS zu erreichen, werden die 4,35 VK Päd. Fachkräfte und Zusatzkräfte Anfang 2024 in Voll- und Teilzeit unbefristet ausgeschrieben und im Zeitraum Juli bis September 2024 eingestellt. Im Rahmen der Ganztagesbetreuung wird die Einstellung einer Hauswirtschaftskraft mit 25 % unbefristet zum 01.09.2024 zugestimmt.
Im Rahmen der Inbetriebnahme des Grundschulneubaus und des Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung für Grundschüler wird die Kommune mit der Ausschreibung einer neuen Stelle „Päd. Fachkraft als Leitung der Ganztagesbetreuung“ in Voll- oder Teilzeit beauftragt.
Die Stelle ist unbefristet zum Schuljahresbeginn 2023/2024 zu besetzen. Zur Umsetzung des Rechtsanspruches wird eine weitere Stelle päd. Fachkraft zur Betreuung der Ganztageskinder zum Schuljahr 2025/2026 unbefristet ausgeschrieben und besetzt. Der Personalbedarf beträgt insgesamt 1,5 Stellen. Erstmals wird eine Ganztagesschulgebühr von 20 Euro pro Monat eingeführt.
Bebauungsplan „Am Bildstock II – 2. Änderung“
Der Planentwurf mit 4 Ein- bis Dreifamilienwohnhäusern und 2 Doppelhäusern wurde von der beauftragten Architektin Antonia Kasten vorgestellt. Wie die Schallimmissionsprognose aufzeigt wird der Richtwert für allgemeine Wohngebiete tags 55 dB(A), nachts 45 dB(A) an mehreren Immisionsorten überschritten werden. Eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 50 km/h ab der Einmündung zwischen Landesstraße L 285 und Hillstraße wäre gewünscht, ist derzeit jedoch straßenrechtlich nicht möglich.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, hier nochmal in die Diskussion mit der Verkehrsbehörde zu gehen. Für die Gebäude werden passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt und die Schlafräume müssen mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen ausgestattet werden.
Zum Schluss wurde der Verkauf von 6 städtischen Grundstücken im Baugebiet „Mahlweiher“ im Bieterverfahren beschlossen. Als Mindestgebot wird ein Kaufpreis von 250 Euro/m² verlangt.
Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von fünf Jahren ab Beurkundung des Kaufvertrages mit dem Bau eines Wohngebäudes im Rahmen der bestehenden Bebauungsvorschriften zu beginnen und nach Ablauf von weiteren 2 Jahren muss das Wohngebäude bezugsfertig sein. Es ist von dem Käufer selbst zu bewohnen und darf innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb nicht weiterveräußert werden. Die Versorgung der Gebäude hat CO² neutral zu erfolgen.
Text und Bild: Gerhard Maucher

