Aulendorf (STUA) - Das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf gibt Hinweise zum Umgang mit Fundtieren.

Beim Sonntagsspaziergang läuft Ihnen plötzlich ein Hund ohne Halsband hinterher und der Besitzer ist nirgendwo zu sehen …
Schon seit einigen Tagen kommt immer wieder dieselbe Katze in Ihren Garten und bettelt um Futter …
Im Vogelhaus vor dem Fenster sitzt heute neben Meisen, Spatzen und Amseln ein gelbgrüner Wellensittich ...
Solche oder ähnliche Situationen haben schon viele Leute erlebt – und sind unsicher, wie sie sich richtig verhalten, wenn sie ein Tier finden oder es ihnen zuläuft.
Das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf – Diagnostikzentrum möchte Ihnen in diesem Merkblatt Ratschläge zum Umgang mit Fundtieren an die Hand geben.

Haustier gefunden oder zugelaufen – was tue ich jetzt?
Ist das Tier sichtbar krank oder verletzt?

→ Tier möglichst schnell einfangen und schnellstmöglich von einem Tierarzt untersuchen und behandeln lassen!

Wie fange ich ein entlaufenes Tier ein?
→ Sprechen Sie das Tier ruhig mit leiser freundlicher Stimme an, locken Sie es evtl. mit Futter
→ Tier nicht jagen oder bedrängen, sonst gerät es möglicherweise in Panik und ergreift die Flucht oder greift Sie an!
ACHTUNG – Denken Sie beim Umgang mit Fundtieren immer an Ihren Eigenschutz!
 Schützen Sie sich zum Beispiel durch dicke Arbeits-/Gartenhandschuhe vor Bissen oder Kratzern
 Tragen Sie Einmalhandschuhe und/oder waschen Sie sich nach jedem Kontakt gründlich die Hände und wechseln Sie Ihre Kleidung, um eine Übertragung von Krankheitserregern zu vermeiden
 Halten Sie das Fundtier von Ihren eigenen Haustieren fern, um einer Krankheitsübertragung vorzubeugen

Das Tier lässt sich nicht einfangen – was tue ich nun?
→ Prägen Sie sich das Aussehen des Tieres so genau wie möglich ein; machen Sie, wenn möglich, ein Foto des Tieres!
→ Wenn das Tier eine Kennzeichnung hat, versuchen Sie, diese Kennzeichnung zu fotografieren oder zu notieren!
→ Merken Sie sich die Fluchtrichtung des Tieres und halten Sie in der näheren Umgebung nach Verstecken/Rückzugsmöglichkeiten Ausschau!
→ Halten Sie das Tier von Gefahrenquellen (z. B. stark befahrenen Straßen, Eisenbahngleisen, Wassergräben u. ä.) fern!
→ Holen Sie sich Hilfe bei einem örtlichen Tierheim/Tierschutzverein oder Tierarzt, eventuell auch bei der Feuerwehr oder Polizei

Fundtier erfolgreich gefangen – und dann?
Welche rechtlichen Regelungen muss ich beachten?
→ Jeder Haustierfund sollte baldmöglichst bei der zuständigen Behörde gemeldet werden:
 Bürgerbüro (evtl. auch Fundbüro) der Gemeinde/Stadt
 Alternative in vielen Gemeinden/Städten: Meldung beim örtlichen Tier-heim/Tierschutzverein → Verein gibt Information an die zuständige Behörde weiter
 Wenn Behörde und Tierheim nicht erreichbar sind (z. B. nachts, Wochenende) → Meldung bei der Polizei

ACHTUNG – Wer ein Fundtier/zugelaufenes Tier ohne Meldung an die Behörden behält, begeht eine Unterschlagung, was mit einem Bußgeld bestraft werden kann!

Wo wird das Fundtier untergebracht und wer versorgt es?
→ Für Unterbringung, Versorgung und Ermittlung des Besitzers ist die Gemeinde/Stadt zuständig
→ In der Regel überträgt die Gemeinde/Stadt diese Aufgaben an einen lokalen Tierschutzverein/ein Tierheim, d. h. das Tier wird bis zur Ermittlung des Besitzers im Tierheim oder in einer Pflegestelle versorgt
→ Eine Unterbringung und Versorgung durch Sie als Finder ist nur nach ausdrücklicher Absprache mit der Gemeinde und dem örtlichen Tierheim/Tierschutzverein möglich!

Wie helfe ich dabei, Tier und Besitzer wieder zusammenzubringen?
Fertigen Sie eine genaue Beschreibung des Tieres (Tierart, Rasse, Geschlecht, geschätztes Alter, Aussehen) an; machen Sie Fotos
→ Suchen Sie bei dem Tier nach einer Kennzeichnung und notieren diese Veröffentlichen Sie die Beschreibung mit Fotos und Angaben zur Kennzeichnung in der Umgebung (z. B. als Aushang am Schwarzen Brett von Supermärkten, als Anzeige in Lokalzeitungen, auf Internet-Plattformen wie Facebook oder hier in der  Bildschirmzeitung) und fragen Sie herum, ob jemand ein Tier vermisst
→ Kontaktieren Sie Tierschutzvereine/Tierheime und Tierarztpraxen in der Umgebung (oft liegen hier schon Meldungen von Besitzern vermisster/entlaufener Tiere vor)
→ Verschiedene Organisationen betreiben Internetplattformen für die deutschlandweite Suche nach vermissten Tieren (z. B. TASSO e.V., „FindeFix“-Plattform des Deutschen Tierschutzbundes, Deutsches Haustierzentralregister)
→ Kann in einem Zeitraum von über sechs Monaten kein Tierbesitzer ermittelt werden, wird das Tier in der Regel zur Vermittlung/zum Verkauf an einen neuen Besitzer freigegeben; gegebenenfalls. besteht dann für Sie die Möglichkeit, das Tier zu übernehmen, falls Sie ihm gerne ein neues Zuhause geben wollen.

INFO: In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung von Heimtieren, darum sind sehr viele Tiere nicht gekennzeichnet und nur schwer ihrem Besitzer zuzuordnen!

INFO: mögliche Kennzeichen bei Haustieren sind:
 Halsbandanhänger bei Hunden/Katzen
 Tätowierungen in einem/beiden Ohren bei Hunden/Katzen/Kaninchen (siehe angehängtes Merkblatt)
 Fußring bei einigen Ziervögeln (z.B. Tauben, Papageien) (siehe angehängtes Merkblatt)
 Mikrochip in der Unterhaut an der linken Halsseite bei Hund/Katze (kann mit einem Lesegerät in Tierarztpraxen oder Tierheimen ausgelesen werden) (siehe angehängtes Merkblatt)

Und was tue ich, wenn ich ein totes Haustier finde?
INFO: Viele Besitzer eines vermissten/entlaufenen Tieres sind froh, Nachricht über das Schicksal ihres Tieres zu bekommen, auch wenn es traurige Nachrichten sind.
→ Notieren Sie auch hier Aussehen und Kennzeichnung und informieren Sie örtliche Tierheime/Tierschutzvereine und/oder Tierärzte
→ Tierkörper tot aufgefundener Haus- und Heimtiere können im Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf – Diagnostikzentrum abgeben werden;
vor Ort werden das Aussehen und evtl. vorhanden Kennzeichen dokumentiert, um Anfragen von Tierbesitzern/Tierärzten nach vermissten Tieren beantworten zu können;
→ Wenn Sie ein totes Fundtier nicht selbst zum Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf – Diagnostikzentrum bringen wollen oder können, informieren Sie die lokale Gemeinde-/Stadtverwaltung oder die örtliche Straßenmeister/den städtischen Baubetriebshof über den Fund und Fundort
→ die Mitarbeiter kümmern sich um die fachgerechte Entsorgung des Tierkörpers.

Hier das Merkblatt im PDF-Format:

 Tier gefunden - WAS tun?

 

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halloRV

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