Region - Ab sofort gilt auch in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe. Die Landesregierung reagiert damit u.a. auf die hohe Belastung des Gesundheitswesens. Landesweit gilt nun für viele Bereiche des öffentlichen Lebens eine 2G-Regelung.
Die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist hiervon jedoch nicht betroffen. In Bus und Bahn gilt weiterhin ausschließlich die Maskenpflicht. Der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) möchte die Fahrgäste informieren, dass die nun geltende Alarmstufe -verbunden mit einer 2G-Regelung für bestimmte Bereiche- nicht für die Nutzung von Bus und Bahn greift. Im ÖPNV gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Das bodo-Verbundgebiet umfasst die Landkreise Bodenseekreis, Lindau (B) und Ravensburg. Die Maskenpflicht ist hierbei in den Landkreisen unterschiedlich. Für den bayerischen Landkreis Lindau (B) gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn. Für die Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg gilt es, eine medizinische Maske zu tragen. Aktuelle Entwicklungen unter www.bodo.de
Auf der bodo-Webseite sind im Seitenbereich „Aktuelles“ wichtige Informationen rund um die Benutzung von Bus und Bahn abrufbar. Auch aktuelle Entwicklungen sind der Webseite und den sozialen Medien des Verkehrsverbunds zu entnehmen.
Presseinformation Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH (bodo)

