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Region - Die Bürgerinitiative Landschaftsschützer Oberschwaben-Allgäu e.V.  hat den Kandidaten, der Kandidatin der fünf im Landtag vertretenen Parteien am 1. März per Mail zwei Fragen zur Windkraftentwicklung im Raum Bad Wurzach gestellt mit der Bitte um Antwort bis zum Donnerstag, 4. März. Alle fünf Befragten haben geantwortet, wofür die BI dankt.

 

Mit der Fragestellung hatten wir den Kandidaten kundgetan, dass die Antworten der Bildschirmzeitung „derWurzacher“ zugeleitet würden mit der Bitte um Veröffentlichung. Wir danken Wolfgang Weiß, dem Betreiber der Bildschirmzeitung, für sein Entgegenkommen bei der Veröffentlichung. Die Antworten werden ungekürzt in der Reihenfolge der Namensnennung auf dem Stimmzettel veröffentlicht. Die Fragen hatte im Auftrag der BI das BI-Mitglied Gerhard Reischmann gestellt.

Unsere Fragen hatten diesen Wortlaut:

  1. Wie stehen Sie zum optischen Landschaftsschutz beim europadiplomierten Wurzacher Ried und beim Arnacher Becken, das eine geomorphologische Besonderheit darstellt?
  2. In Baden-Württemberg gilt ein Regelabstand von 700 Metern zwischen einer Windkraftanlage (WKA) und einer geschlossenen Ortschaft. Außerhalb geschlossener Ortschaften kann eine WKA bis auf 450 Meter an ein Haus herangerückt werden. Wie beurteilen Sie das unterschiedliche Schutzniveau für Menschen hier und dort? Für welchen Mindestabstand optieren Sie grundsätzlich?

 


Hier die Antwort von Petra Krebs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

  1. Das Wurzacher Ried gilt als die größte intakte Hochmoorlandschaft in Mitteleuropa. Dieses Naturschutzgebiet ist somit für den Klima- wie auch für den Artenschutz von herausragender Bedeutung. Die grüngeführte Landesregierung hat in dieser Legislatur eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt, um dieses Ökosystem zu schützen und zu erhalten. Ich setze mich derzeit stark dafür ein, dass die Kunstflüge im Luftraum des Wurzacher Rieds verlegt werden. Dieser Geräuschpegel ist nicht nur für Anwohnerinnen und Besucherinnen sehr ärgerlich, sondern ist auch aus einem naturschutzfachlichen Blickwinkel problematisch. Hierzu stehe ich mit dem Lärmschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, mit dem Landesverkehrsministerium und dem Bundesministerium für Verkehr in einem engen Austausch. Ich plane hierzu einen Runden Tisch einzuberufen, der alle beteiligten Akteurinnen und Akteure zusammenholen soll. So soll eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung erarbeitet werden.
  2. Die Erneuerbaren Energien sind ein Schlüssel zum Schutz unseres Klimas. Statt von klimaschädlichen fossilen Energien abhängig zu sein, produzieren wir klimafreundliche Wärme und Strom im eigenen Land. Das zukunftsfähige Fundament für die Versorgung mit Erneuerbaren Energien besteht aus der Kombination von Sonnen- und Windkraft. Beide Energiequellen ergänzen sich gut und sind auch bei steigendem Bedarf noch ausbaubar. Wir wollen die Windkraft entschlossen weiter ausbauen. Das Bundesimmisionsschutzgesetz legt fest, wie weit Windräder je nach Lautstärke von Wohnbebauung entfernt sein müssen. Willkürliche Vorgaben wie 1000 Meter oder die 10-H-Regel (das Zehnfache der Windrad-Höhe) lehnen wir ab. Für die Flächennutzungsplanung werden als Orientierung weiterhin 700 Meter Vorsorgeabstand zu Wohngebieten empfohlen. Von diesem pauschalen Abstand können Kommunen im begründeten Einzelfall nach oben oder unten abweichen.

 

Hier die Antwort von Raimund Haser (CDU):

1. Der so genannte optische Landschaftsschutz ist genehmigungstechnisch schwer greifbar. Nehmen wir zum Beispiel die Windräder im bayerischen Wildpoldsried – sie stehen direkt in der Sichtachse Richtung Alpenkette. Ob das nun störend ist oder nicht, liegt bekanntlich im Auge des Betrachters – wie alles, was mit Windkraft zu tun hat. Eine Regelung wäre, so meine ich, kaum greifbar darzustellen. Wir setzen uns aber zum Beispiel dafür ein, dass Kulturdenkmale auch in puncto Sichtachse besonders geschützt werden.

In Bezug auf das Bad Wurzacher Ried geht es, so glaube ich, um etwas anderes: Als Ried mit Europadiplom ist es besonders schützenswert. Das zeigt zum Beispiel die Planung einer Straße, die das Ried nicht durchschneidet, oder auch die Aufwertung des Rieds durch einen Besucherturm, der die Kernzone ja sichtbar machen soll, ohne zu viele Besucher hineinzulassen. Ob in einem solch sensiblen Kontext Windräder möglich sind oder nicht, hängt von den naturschutzrechtlichen Verfahren ab. Aufgrund der Tatsache, dass wir es mit einem besonderen Vogelschutzgebiet inmitten eines Milan-Hotspots zu tun haben, würde ich das als ein sehr ambitioniertes Projekt bezeichnen.

2. Das Land Baden-Württemberg hat auf Drängen des Koalitionspartners die Möglichkeit des alten EEG, eine Regelung, die sich 10 H nennt, die den Abstand also auf das 10-fache der Anlagenhöhe festlegt, zu erlassen, abgelehnt. Lediglich Bayern hat diese Möglichkeit gezogen und durfte diese Regelung deshalb trotz des neuen EEGs behalten. Das neue EEG erlaubt nämlich lediglich einen Maximal-Abstand von 1000 Metern – vorausgesetzt, die Länder machen von dieser Länderöffnungsklausel Gebrauch. Hierzu steht im Regierungsprogramm der CDU: „Wir wollen den nach Bundesrecht maximal möglichen Vorsorgeabstand von 1000 Metern je Windkraftanlage zur Wohnbebauung festschreiben, um den Belangen von Anwohnerinnen und Anwohnern Rechnung zu tragen.“ Die Definition, was Wohnbebauung ist, muss im neuen Koalitionsvertrag meines Erachtens so festgelegt werden, dass es keinen Unterschied gibt, ob wir es mit einem überplanten Gebiet (Flächennutzungslan) zu tun haben, oder ob es sich „nur“ um ein Gehöft im Außenbereich handelt.

 

Hier die Antwort von Helmut Dietz (AfD):

  1. Prinzipiell lehne ich die sukzessive entstehenden Windindustrieanlagen in unserer Gegend entschieden ab. Dies gilt speziell für die windarmen oder schützenswerten Gebiete in Oberschwaben. Das Wurzacher Ried und das Arnacher Becken stellen landschaftliche Kleinode dar, welche ganz klar nicht verspargelt werden dürfen. Inwieweit es sinnvoll ist, Anlagen zu bauen, welche teils das Ulmer Münster überragen müssen, um wirtschaftlich betrieben werden zu können, mag sich jeder selbst beantworten. Ich für meinen Teil lehne solche Monsterwindindustrieanlagen allgemein in Oberschwaben und speziell im Wurzacher Ried und Arnacher Becken ab und möchte gerne die zukünftig notwendigen Investitionen in andere Formen der Energiegewinnung vornehmen.
  2. Auf Betreiben der Grünen in Baden-Württemberg musste sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier von der Idee des bundeseinheitlichen 1000-Meter-Abstands zwischen Windindustrieanlagen und Bebauung verabschieden. Damit hat die ideologisch getriebene Energiewende den Umweltschutz ausgehebelt. Fragen des Schattenwurfs, Fragen des Infraschalls werden einfach der Ideologie der Grünen untergeordnet bzw. hintenangestellt. Daher verwundert es mich nicht, wenn der meines Erachtens ohnehin schon zu geringe Abstand von 700 Metern zu einer geschlossenen Ortschaft bis auf 450 Metern zu einem einzelnen Haus oder einem Gehöft heruntergesetzt werden soll. Der Abstand von nur 450 Metern ist natürlich vollkommen indiskutabel, den Unterschied zum Abstand einer geschlossenen Ortschaft halte ich für eine eklatante und nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung von Bürgern. Ich plädiere für einen Mindestabstand zwischen Wohnbebauung und Windenergieanlagen von mindestens 1000 Metern.

 

Hier die Antwort von Rainer Marquart (SPD):

  1. Die Energiewende muss dringend weiter vorangebracht werden. Grundsätzlich sollten alle regenerativen Energiearten dort zum Zuge kommen, wo diese Sinn machen und verträglich sind. Im Wurzacher Ried und im Arnacher Becken kann ich mir eine Windkraftanlage nicht vorstellen. Die für einen wirtschaftlichen Betrieb nötige Bauhöhe würde das Bild der dortigen Naturlandschaften zu stark beeinträchtigen.
  2. Die unterschiedliche Behandlung ist für mich schwer nachvollziehbar. Ein Abstand von 450 m ist nicht zumutbar. Da die Anlagen inzwischen gewaltige Baukosten erreichen, sollte grundsätzlich ein Mindestabstand von 1.000 m gelten.

 

Hier die Antwort von Rainer Scharr (FDP):
Nach der Abschaltung der Atomkraftwerke im kommenden Jahr und dem Herunterfahren der Kohleenergie (mehr als 50 % der aktuellen Stromerzeugung) sowie bei dem steigenden Strombedarf sind alternative Energiequellen unabdingbar. Schon bisher haben wir, wenn auch in geringerem Umfang, Strom aus dem Ausland zugekauft. Mag
das bei der Energie aus Wasserkraft aus unserem Nachbarland Österreich noch in Ordnung sein, so ist der Bezug von Atomstrom aus Frankreich oder schmutzigem Kohlestrom aus Polen nur ein Problemexport und keine zukunftsfähige Lösung. Photovoltaik und Windenergie sind im künftigen Energie-Mix unabdingbar, auch wenn diese mit Nachteilen wie zum Beispiel der im Gegensatz zu Kohlestrom nicht dauerhaft verfügbaren Leistung behaftet sind. Die Energiewende macht ein Umdenken unvermeidlich. Es gilt, sinnhafte Kompromisse zu finden, die unseren Energiebedarf decken. Zu Ihren beiden Fragen möchte ich konkret ausführen:

  1. Jeder will Strom zu Hause und keiner eine Windkraftanlage in seiner Nähe. Das funktioniert so nicht. Der Bau von Windkraftanalagen muss dort stattfinden, wo die entsprechende Windlast und damit eine wirtschaftliche Stromerzeugung dauerhaft zu erwarten ist. Dabei muss der bauliche Aufwand im Einklang mit dem Naturschutz stehen. Zu tiefe Eingriffe in Wälder oder andere geschützte Bereiche sind zu vermeiden. Einwendungen aus optischen Gründen sind dabei nicht relevant.
  2. Die bisherige grün-schwarze Koalition hat sich bisher um ein verbindliches Regelwerk für die Errichtung von Windkraftanlagen gedrückt. Jede einzelne Anlage muss separat geprüft und genehmigt werden. Wir Liberalen sind für eine Checklist und Vorgaben, die von Lörrach bis nach Bad Mergentheim gelten. Darin sollen auch die Mindestabstände zu Wohnsiedlungen enthalten sein. Die Orientierung an der Anlagenhöhe zur Abstandsbemessung halte ich für richtig. Allerdings bedeutet die bayerische Berechnungsweise in unserem dicht besiedelten Land das praktische Aus für große, wirtschaftlich zu betreibende Windkraftanlagen. Daher plädiere ich neben den anderen zu berücksichtigenden Parametern für die Formel 5 x H.

Dokument als PDF

Pressemitteilung BI Landschaftsschützer

 

 

halloRV

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