Bad Waldsee/Ravensburg -Nach schon zugesichertem Impftermin musste eine Krankenschwester aus Bad Waldsee auf diesen Termin verzichten. Die Impfung könne auf Verfügung des Landrates nicht im Kreis-Impfzentrum stattfinden, sondern solle im Krankenhaus selbst vorgenommen werden. Ein Termin dafür ist nicht in Sicht.
Gabriele Baxmann aus Bad Waldsee ist seit 35 Jahren Krankenschwester am Ravensburger Sankt-Elisabethen-Krankenhaus, einer Einrichtung des Oberschwaben-Klinikverbundes. Als Mitarbeiterin in der Chirurgischen Abteilung erhielt sie von ihrem Arbeitgeber, Anfang Januar, einen Berechtigungsschein zur Impfung, in dem sie ganz eindeutig als Berechtigte der Priorität eins ausgewiesen wurde. Nach stundenlangen Bemühungen gelang es ihr schließlich, einen Termin im Kreisimpfzentrum in Ravensburg zu bekommen, wozu sie sich am 29. Januar einfinden sollte. Dieser Termin wurde von den Verantwortlichen bestätigt und Gabriele Baxmann erhielt zudem am 28. Januar noch eine entsprechende, offizielle, Erinnerung.
Als sie diesen Termin wahrnehmen wollte, erklärte man ihr jedoch, dass die vorgelegte Bescheinigung keine Gültigkeit mehr besäße und Mitarbeiter der OSK grundsätzlich nicht mehr im Kreisimpfzentrum geimpft würden. Auf Nachfrage erhielt sie die Auskunft: Das habe Landrat Sievers am Vortag so verfügt.
Aus der Stellungnahme von Sievers, die er der Schwäbischen Zeitung erteilte, geht hervor (Zitat): „Diese verworrene Situation wurde diese Woche durch eine Abstimmung zwischen OSK und Landkreis so geklärt, dass die impfberechtigten Beschäftigten der OSK nicht in unser Kreisimpfzentrum kommen, sondern vor Ort an ihrem Arbeitsplatz geimpft werden“ (Zitat Ende).
Diese Stellungnahme wirft die Frage auf, wer darüber entscheidet, ob bestehende Impftermine mit vorhandenen und reservierten Impfdosen, nicht an die angemeldeten Personen verabreicht werden?
Für das Ehepaar Baxmann-Schmitz ist das Vorgehen schlichtweg unverständlich. Michael Schmitz hätte es ja noch verstanden, wenn für das medizinische Personal keine zukünftigen Termine vergeben werden können, aber eine festvereinbarte und bestätigte Impfung einfach so abzusagen, das käme, seiner Meinung, einer Impftriage gleich.
Nachdem am 29. Januar mehrere Beschäftigte der OSK im KIZ abgewiesen wurden, stellt sich zudem die Frage, wer hat die frei gewordenen Impfdosen erhalten? Es waren insgesamt 24 Termine für diesen Tag vergeben worden, was auf eine Verfügbarkeit von vier Phiolen schließen lässt, wenn das KIZ den Empfehlungen von BionTech Pfizer folgt und aus jeder Phiole sechs Dosen entnimmt.
In der Kürze der Zeit (Das habe Landrat Sievers am Vortag so verfügt) blieb den Mitarbeitern im Impfzentrum jedenfalls keine Zeit, Gabriele Baxmann davon in Kenntnis zu setzen, dass ihr Termin ersatzlos gestrichen wird. Nachdem im Nachgang noch von einigen, ihrer Kollegen, zu erfahren war, war sie an diesem Tag nicht die Einzige, deren Berechtigungsschein quasi wertlos wurde. Wie konnten die Verantwortlichen, praktisch über Nacht, Ersatzprobanten akquirieren, die sich die frei gewordenen Impfdosen abholen durften, zumal Michael Schmitz von einem aufwändigen Registrierungsverfahren berichtete, an dessen Schluss der ultimative und dringend vorzulegende Berechtigungscode ausgewiesen wird, der für eine Impfung zwingend erforderlich ist.
Selbst die Strategie des Landes, wie der knappe Impfstoff aufgeteilt werden soll, sieht vor, dass 80 % die Angehörigen der Hochrisikogruppen erhalten und 20 % für medizinisches Personal vorgesehen ist. Bei insgesamt 24 Impfdosen hätten also zumindest vier (genau 4,8) davon, dieser Personengruppe verabreicht werden müssen.
Warum nun gerade im KIZ in Ravensburg so entschieden und gehandelt wurde, ist noch vollkommen unbekannt, denn Michael Schmitz wusste von Kollegen*innen seiner Frau, dass andere Impfzentren, wie beispielsweise Saulgau, Tübingen oder Ulm, die vorgelegten Berechtigungsscheine problemlos akzeptieren.
Bericht: Christine Hofer-Runst
Quellen: Die im Artikel angeführten Formulare liegen der Redaktion vor
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