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Stuttgart (dbsz) - Der Wahlkreis Wangen-Illertal erhält vom Land für 2023 Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 4,4 Millionen Euro für 46 Projekte zur Stärkung des Ländlichen Raums. Das teilte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Freitag (24. Februar) in Stuttgart mit (uns zugeleitet von den Abgeordneten Raimund Haser und Petra Krebs in einer gemeinsamen Presseerklärung). Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Kißlegg und Leutkirch erhalten zum Teil namhafte Summen. Nachstehend eine Übersicht:

Aulendorf erhält für die Innenentwicklung in der Ortschaft Tannhausen 50.000 €.

Bad Waldsee erhält für Innenentwicklung in Reute und in der Kernstadt insgesamt 82.755 €.

Bad Wurzach erhält in der Summe 1,48 Millionen €. Dies teilt sich wie folgt auf:
Arnach: 250.000 € (Arbeiten allgemein)
Bad Wurzach-Kernstadt: 321.500 € (Arbeiten / Grundversorgung)
Dietmanns: 25.000 € (Innenentwicklung / Wohnen)
Hauerz: 20.000 € (Innenentwicklung / Wohnen)
Seibranz: 708.400 € (Gemeinschaftseinrichtungen)
Unterschwarzach: 157.415 € (Arbeiten / Innenentwicklung / Wohnen)

Kißlegg erhält in der Summe 319.765 €. Dies teilt sich wie folgt auf:
Kißlegg-Kernort: 262.325 € (Arbeiten / Innenentwicklung / Wohnen)
Waltershofen: 57.440 € (Innenentwicklung / Wohnen)

Leutkirch erhält in Summe 376.175 €. Dies teilt sich wie folgt auf:
Diepoldshofen: 55.000 € (Innenentwicklung / Wohnen)
Gebrazhofen: 20.000 € (Innenentwicklung / Wohnen)
Herlazhofen: 50.000 € (Innenentwicklung / Wohnen)
Reichenhofen: 75.000 € (Innenentwicklung / Wohnen)
Winterstetten: 80.250 € (Innenentwicklung / Wohnen)
Wuchzenhofen: 95.925 € (Innenentwicklung / Wohnen)

Die Zuschüsse stammen aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Das ELR unterstützt insbesondere die Wirtschaft sowie das Wohnen vor Ort und zielt auf den Erhalt und die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Infrastruktur (Daseinsvorsorge) ab.

Haser und Krebs loben Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Die Landtagsabgeordneten Raimund Haser (CDU) und Petra Krebs (Grüne) freuen sich über die Unterstützung der Region: „Die Förderung stärkt die Lebensqualität vor Ort. Die Menschen leben gerne auf dem Land. Projekte wie der Neubau einer Arztpraxis in der Gemeinde Wolfegg oder die Unterstützung in Vogt und Seibranz für die örtlichen Gemeinschaftseinrichtungen tragen dazu bei, dass der Ländliche Raum auch weiterhin ein attraktiver Ort zum Wohnen und Arbeiten bleibt.“ Die konsequente Ausrichtung des ELR-Programms an Kriterien wie Nachhaltigkeit und Klimaschutz loben Krebs und Haser: „Wir freuen uns sehr, dass die Infrastruktur in der Region verbessert und gleichzeitig der Klimaschutz vorangetrieben wird. Das Land fördert gezielt gewerbliche Neubauten, die mit dem nachhaltigen Rohstoff Holz oder vergleichbarem CO2-speichernden Material errichtet werden.“

Insgesamt werden im Jahr 2023 100,4 Millionen Euro für dieses Programm zur Verfügung gestellt. Damit toppt das Land die Fördertranche des letzten Jahres ein weiteres Mal. Fast 1400 Projekte in 476 Gemeinden können von den Förderungen in diesem Jahr profitieren.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) besteht seit 1995. Damals wurde aus dem „Dorfentwicklungsprogramm“ und dem vorwiegend gewerblich orientierten „Strukturprogramm Ländlicher Raum“ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Das ELR wird als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum stetig weiterentwickelt, um auf aktuell relevante Fragestellungen reagieren zu können.

Für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm stellen die Städte und Gemeinden sowie teilweise interkommunale Zusammenschlüsse Aufnahmeanträge. Die Aufnahmeanträge mit (inter-)kommunalen Infrastrukturprojekten, privaten Wohnbauprojekten und Unternehmensinvestitionen werden auf Ebene der Landkreise nach der Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsausschüssen priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem MLR für jeden Regierungsbezirk einen Entscheidungsvorschlag vor.

Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.

Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie im Erklärfilm unter: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/mid/elr-erklaerfilm/
Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr

 

 

halloRV

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