Stuttgart- Wie die Landesregierung in einer Pressekonferenz am heutigen Dienstagmittag mitteilte, wird ab Montag 27. April 2020 eine sogenannte Maskenpflicht in Baden-Württemberg eingeführt. Diese gilt zunächst für das Einkaufen und die Nutzung des öffentlichen  Nahverkehrs. Weitere Informationen folgen.

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