Ravensburg - Axel Müller MdB weist auf ein Förderprogramm für gemeinnützige Organisationen hin – Förderung bis 100.000.- Euro möglich.
Am 23. Juni 2020 wurde die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) in Neustrelitz, Mecklenburg-Vorpommern, gegründet. Die Stiftung wurde als bundesweite Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements konzipiert und ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundesinnenministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
Das erste Angebot der neuen Stiftung ist das Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“
Da Vereine unter der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Beschränkungen und Ausfällen von Festen sowie Veranstaltungen besonders leiden, unterstützt die Stiftung mit diesem Förderprogramm ganz gezielt gemeinnützige Organisationen während der Corona-Krise.
„Dieses Förderprogramm ist großartig, denn es unterstützt die für den gemeinschaftlichen Zusammenhalt so wichtigen Vereine nachhaltig. Und zwar zum einen durch einen finanziellen Zuschuss, zum anderen, da die Vereine dadurch fit für die Zukunft – auch für die digitale Zukunft – gemacht werden können“, so Axel Müller, direkt gewählter Bundestagsabgeordnete für Oberschwaben und das Allgäu. „Auch beim Thema Nachwuchsgewinnung können gemeinnützige Organisationen Unterstützung bekommen und sich langfristig für die Zukunft aufstellen. Gerade in ländlichen Regionen ist der Erhalt der Vereinsstrukturen essentiell wichtig.“
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Müller ergänzt: „Ich lege dieses Förderprojekt daher allen gemeinnützigen Organisationen in der Region, also zum Beispiel gemeinnützig eingetragenen Vereinen, ans Herz. Nutzen Sie die Gelegenheit und bewerben Sie sich! Anträge müssen bis zum 01. November 2020 gestellt werden, also bleibt noch genug Zeit, um mit dem Vorstand und den Mitgliedern zu überlegen, welche Bereiche besonderer Förderung bedürfen. Es würde mich freuen, wenn viele Ehrenamtliche bei uns vor Ort davon profitieren.“
Anträge können zu drei Schwerpunkt-Themen gestellt werden:
Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
Nachwuchsgewinnung
Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen ländlichen Räumen
Jede gemeinnützige Organisation kann pro Themenschwerpunkt einen Antrag einreichen. Einzelprojekte können bis zu einer Höhe von 100.000 Euro gefördert werden. Bis zu einer Förderung von 5.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 90 %, das bedeutet einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 %. Bei Förderbeträgen darüber hinaus und bis zu 100.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, hier beträgt der Eigenanteil 20%.
Gefördert werden beispielsweise Sachausgaben (z.B. Hardware oder Software), projektbezogene Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung), projektbezogene Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design), begleitende Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung neuer Software) sowie Verwaltungskostenpauschalen (z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial).
Die Antragsstellung endet am 1. November 2020. Beantragte Mittel müssen noch in diesem Jahr ausgegeben werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“, die Förderrichtlinie, der Förderleitfaden und die Antragsunterlagen sind auf der Stiftungswebsite abrufbar:
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/
Pressemitteilung Büro MdB Axel Müller