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Derzeit werden bundesweit annähernd zwei Drittel aller Heizungen in Bestandsgebäuden privater Haushalten mit Gas oder Öl betrieben. Unangefochten vorne rangiert hier mit knapp fünfzig Prozent die Gasheizung. Ölheizungen landen mit über zwanzig Prozent auf Platz zwei. Lediglich sechs Prozent nutzen Holz und Holzpellets. Solarthermie und Erdwärme haben jeweils nur einen Marktanteil von zwei Prozent. Die erneuerbaren Energien rangieren also im Bereich des Gebäudebestands noch immer unter ‚ferner liefen‘. Um hier Abhilfe zu schaffen, gab es in jüngster Vergangenheit vielfältige Anstrengungen seitens des Gesetzgebers. Unter Anderem diverse Gesetzesentwürfe zum Thema Heizungstausch. Selbst das Gespenst des Verbots der Gasheizung machte bereits die Runde.

 

Geplant war ein striktes Gasheizungsverbot zum ersten Januar 2024 mit nur wenigen Ausnahmeregelungen. Mit der aktuellsten Beschlussvorlage der Bundesregierung soll dieses Vorhaben nun teilweise gekippt werden. Die schiere Wucht der Zahl macht eine derart rasche Umsetzung unmöglich. Der vielzitierte Fachkräftemangel verschärft die Situation noch. Einbau und Tausch von Gasheizungen sollen nun auch im nächsten Jahr unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich sein.
Obwohl somit von einem strikten Verbot der Gasheizung aktuell nicht mehr die Rede sein kann, ist ein Umdenken in Richtung erneuerbarer Energien zur Wärmegewinnung eigentlich alternativlos, so die Betroffenen es sich leisten können. Denn von der Grundidee, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben sein muss, hat sich die Bundesregierung nicht verabschiedet. Auch hier gilt also: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Aber auch das Wie ändert sich ein wenig. Neben Wärmepumpen dürfen nun auch Gasheizungen mit nachhaltigem Biomethan, grünem Wasserstoff oder anderen grünen Gasen genutzt werden. Auch die Verwendung von Biomasse- und Stromdirektheizungen sowie der Anschluss an ein Fernwärmenetz soll im Falle des Durchwinkens der Beschlussvorlage zur Erreichung des Ziels möglich sein.
Ungeachtet dieser Rolle Rückwärts hat die aktuelle kriegsbedingte Energiekrise den Zeitplan zur Umstellung auf erneuerbare Energien nochmals erheblich beschleunigt. In einigen Bundesländern gelten bereits heute Nutzungspflichten erneuerbarer Energien beim Heizungstausch oder nachträglichen Einbau neuer Heizungen. In Baden-Württemberg etwa müssen EigenheimbesitzerInnen bereits heute einen Anteil von mindestens fünfzehn Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien abdecken.

Wer soll das bezahlen ...

Das hört sich zunächst gut an, ist jedoch mit immensen Kosten verbunden. „Wie soll ich das Alles bezahlen?“, fragt sich der wohl überwiegende Teil der EigenheimbesitzerInnen, die derzeit noch mit Gas oder Öl heizen. Zumal die finanzielle Unterstützung hier neuerdings viele Wünsche offen lässt. Die Anpassung der staatlichen Förderung macht Gasheizungen immer weniger attraktiv. Gab es bisher noch einen ‚Tauchbonus‘ in Höhe von zehn Prozent für den Einbau einer neuen Gasheizung, gilt dies künftig nur noch bei einem Wechsel hin zu einer Wärmemepumpe oder anderen nachhaltigen Energieerzeuger.
Die Wärmepumpe gilt als Schlüsseltechnologie der Energiewende im Wärmebereich. Bereits jetzt könnten rund sechs Millionen Bestandsbauten auf eine Wärmepumpe umgerüstet werden, ohne dass weitere Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden müssten. Wärmepumpen ziehen ihre Energie zur Wärmegewinnung aus der Umgebung. Entweder aus der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich. Genau das macht die Wärmepumpe so umweltfreundlich. Da es drei verschiedene Energiequellen gibt, gibt es auch drei verschiedene Arten von Wärmepumpen, nämlich die Luft-Wasser-Wärmepumpe, die Wasser-Wasser-Wärmepumpe und die Sole-Wasser-Wärmepumpe. Dabei funktionieren Wärmepumpen alle nach dem gleichen Prinzip, das mit dem eines Kühlschranks zu vergleichen ist - nur umgekehrt. Sie entziehen dem Außenbereich Wärme und führen diese dem Gebäude in Form von Heizenergie zu. Im Inneren der Wärmepumpe zirkuliert ein flüssiges Kältemittel, sobald dieses die Energie aus der Umgebung aufnimmt (bspw. Luft), beginnt es zu verdampfen. Mithilfe eines Kompressors verflüssigt sich das Kältemittel, was vorher gasartig war. Dieser Vorgang erhöht das Temperaturniveau nochmals. Im Anschluss verflüssigt sich das Kältemittel in einem Kondensator wieder und die dadurch freigegebene Wärme wird dem Heizsystem zugeführt. Dieser Kreislauf wiederholt sich bei allen Wärmepumpen-Arten immer wieder.


Die wichtigsten Vorteile der Wärmepumpe

• autarkes Heizen: unabhängig von Gas- und Öl
• geringe Heizkosten, dank effizientem Heizen
• CO2-Ausstoß viel geringer als bei Gas- oder Ölheizungen (bis zu 90 Prozent bei Verwendung von Ökostrom)
• hohe staatliche Zuschüsse bis 40 % und günstiges Heizen führt zur schnellen Amortisierung der Anschaffungskosten
• unendliche Energiequellen (Luft, Wasser, Erde)
• eignet sich für fast jede Gebäudeart
• sehr geringer Wartungsaufwand

Fördermöglichkeiten für die Wärmepumpe

Der Einbau wird vom Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des BEG staatlich gefördert. Das sind Ihre Fördermöglichkeiten:
• 25 Prozent Förderung bei der Neuanschaffung einer Wärmepumpe
• 35 Prozent, wenn eine neue Wärmepumpe gegen die alte Ölheizung getauscht wird
• 35 Prozent, wenn eine neue Wärmepumpe gegen eine alte Gasheizung (mind. 20 Jahre) getauscht wird
• + 5 Prozent, wenn es sich bei der neuen Anlage um eine Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe handelt oder ein natürliches Kältemittel verwendet wird
Damit können bis zu 40 Prozent der Investitionskosten bereits durch die Förderung wieder zurückholt werden.

 

Autor: Franz Thoma

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