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Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes können sich nicht nur junge Frauen und Männer für das Allgemeinwohl engagieren. Der Dienst kann sowohl im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich, aber auch im Bereich des Sports, der Integration sowie des Zivil- und Katastrophenschutzes geleistet werden. Er ist im Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) geregelt.

 

Die Anfänge gehen in Westdeutschland bis in die 1960er Jahre zurück, als die damalige Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Liselotte Funcke, ein freiwilliges soziales Jahr für junge Frauen befürwortete. Die ab Ende der 1990er Jahre immer wieder aufflammende Debatte über die Abschaffung der Wehrpflicht und die große Nachfrage nach Plätzen in den Jugendfreiwilligendiensten veranlassten das Bundesfamilienministerium 2003 eine Expertenkommission zur Zukunft der Zivilgesellschaft einzuberufen. Vertreter der Sozial- und Umweltverbände sowie der betroffenen Ministerien erarbeiteten einen Abschlussbericht, der unter anderem die Einführung von generationenübergreifenden Freiwilligendiensten anregte.
Zwei entsprechende Modellprojekte liefen ab 2004, umfassten jedoch lediglich Vorhaben mit wöchentlichen Arbeitszeiten bis maximal 20 Stunden. Diese entsprachen nicht dem Vollzeiteinsatz in den Jugendfreiwilligendiensten. Das von 2009 bis Ende 2011 bestehende Nachfolgeprojekt „Freiwilligendienst aller Generationen“ bot nur Engagementmöglichkeiten auf Teilzeitbasis mit acht Wochenstunden.
Im Jahr 2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst zur freiwilligen, gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeit in Deutschland eingeführt. Er ergänzt die bestehenden Freiwilligendienste. Der Grundsatz der Arbeitsmarktneutralität, welcher durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), der Nachfolgebehörde des Bundesamtes für den Zivildienst überprüft wird, wurde vom Zivildienst übernommen. Nach anfänglicher Zurückhaltung gilt der Dienst mittlerweile als Erfolg.

 

Autor: Franz Thoma

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