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Muss künftig jedes Haus eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage auf dem Dach haben? Neubauten in Baden-Württemberg schon. Und zwar ab Mai 2022 auch auf Wohngebäuden.

Alle Gesetze zum Thema erneuerbare Energien und Solaranlagen, die teils bundesweit, teils für einzelne Bundesländer gelten, zielen darauf ab, die CO2-Emissionen zu senken. Wie etwa auf Bundesebene das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) und das Bundes-Klimaschutzgesetz. Grundsätzlich gilt bundesweit immer mindestens das GEG, das technische Mindestanforderungen an Gebäudehülle und Gebäudetechnik für Neubauten und Sanierungen festlegt, jedoch keine Solar-Pflicht vorschreibt.
In einigen Bundesländern gibt es allerdings schon Klimaschutzgesetze (KSG), die eine Solar-Pflicht für Wohngebäude und Nichtwohngebäude bzw. öffentliche Gebäude festlegen. Neben Hamburg und Berlin gehört auch Baden-Württemberg dazu. Außer mit einer Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung kann man diese Pflicht in einigen Bundesländern auch mit einer Solarthermie-Anlage zur Wärmeerzeugung erfüllen. Man sollte diese Gesetze kennen, kann doch ein Verstoß dagegen bis zu 50.000 Euro Strafe kosten.
Die Solar-Pflicht im Neubau gilt im Ländle (neuerdings auch „The Länd“) bereits ab ersten Januar 2022. Für Wohngebäude gilt sie erst ab dem Mai 2022. Und zwar sowohl für den Neubau von Wohngebäuden als auch für Nicht-Wohngebäude sowie Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen.
Neue Ölheizungen soll es ab 2026 nicht mehr geben. Doch auch wenn ein ölbetriebener Heizkessel erst nach 2026 getauscht wird, muss er nicht zwingend durch eine andere Heiztechnologie ersetzt werden. So sollen von dem Verbot etwa Gebäude ausgenommen werden, in denen keine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, wenn es etwa keinen Gas- oder Fernwärmenetzanschluss vor Ort gibt. Im Neubau und Bestand sollen zudem weiterhin Hybridlösungen erlaubt sein. Etwa moderne Öl-Brennwertkessel, die zusätzlich erneuerbare Energien wie Solarthermie für Trinkwarmwasser oder zur Heizungsunterstützung einbinden.
Dass neben Solarthermie-Anlagen auch Strom aus gebäudenahen Photovoltaik-Anlagen in die Berechnung des Primärenergiebedarfs einfließen kann, um die Vorschriften zu erfüllen, ist eine Neuerung des 2020 eingeführten GEG, das die Energieeinsparverordnung von 2014 ersetzte.

Solar-Dächer auch auf private Neubauten
Abzusehen ist eine bundesweite, gesetzlich verankerte PV-Pflicht. Wenn auf jedem geeigneten Dach - denkmalgeschützte Gebäude sind ausgenommen - in der Republik eine PV-Anlage installiert ist, lässt sich die CO2-Emission deutlich senken. 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms soll bis 2030 aus erneuerbaren Energien stammen.
Am 24. November 2021 präsentierten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihren Ampel-Koalitionsvertrag. Auf 178 Seiten wird unter dem Motto „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ erwartungsgemäß auch auf energetische Gebäudesanierung und Neubauvorschriften eingegangen. Ein eigenes Ministerium für Bauen unter Leitung der SPD soll zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz noch 2022 ein Klimaschutz-Sofortprogramm präsentieren. Dazu dürfte auch Solarenergie auf den Dächern gehören. „Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Bürokratische Hürden werden wir abbauen und Wege eröffnen, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern.“
2023 soll die EEG-Umlage als bisheriger Bestandteil des Strompreises entfallen. 2022 beträgt sie 3,723 Cent/kWh (zzgl. MwSt.). Ab 2023 wird die EEG-Vergütung allerdings neben einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt über Einnahmen aus den Emissionshandelssystemen ersetzt, so dass dann im Energie- und Klimafonds (EKF) formal weniger Geld für andere Maßnahmen zur Verfügung steht.
Auch für die CO2-Bepreisung von Kraft- und Brennstoffen gibt es bereits eine mehrjährige Festlegung – beginnend mit einem Moratorium bis 2026. Bis dahin halte man „aus sozialen Gründen am bisherigen Brennstoffemissionshandelsgesetz-Preispfad fest“. Soll heißen: wegen der aktuell drastisch gestiegenen Energiepreise wird die Bundesregierung erst dann die CO2-Bepreisung anheben und mit einem „sozialen Kompensationsmechanismus“, dem so genannten „Klimageld“ ausstatten.
Die Bundesingenieurkammer hat weite Teile des Koalitionsvertrags begrüßt. „Angesichts der bevorstehenden großen Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Energiewende, Digitalisierung, Wohnungsbau, Stadtentwicklung und Infrastruktur wäre jedoch noch mehr Mut zur Neugestaltung wünschenswert gewesen. Das Erreichen der sehr ambitionierten Ziele für die CO2-Reduktion unterstützt die Bundesingenieurkammer aber vollumfänglich. Der Bundesverband Solarwirtschaft kann aus dem Koalitionsvertrag den Willen ablesen „Solarenergie endlich zu entfesseln. Wir hoffen, dass zahlreiche Marktbarrieren jetzt tatsächlich schnell beseitigt und rasch attraktive Investitionsbedingungen für Photovoltaik, Solarthermie und Speichertechnologien geschaffen werden.“ Die Deutsche Umwelthilfe bewertet positiv, „dass neue Effizienzstandards gesetzt werden und der CO2-Preis beim Heizen auf Mieter und Vermieter aufgeteilt wird“. Viele weitere Ausführungen vor allem zu Sanierung und Dämmung bleiben ihr jedoch zu vage.

Wo sollen die Handwerker herkommen?
Kaum jemand bestreitet, dass Solaranlagen für den Klimaschutz notwendig sind. Ob eine Solarpflicht hingegen sinnvoll ist oder die Akzeptanz gefährdet, bleibt umstritten. Motivationsfördernder wären möglicherweise ein Abbau bürokratischer Hürden für die Errichtung einer PV-Anlage, Förderprogramme und steuerliche Anreize.
Die derzeit installierten Solarstromanlagen liefern bundesweit rund 60 Gigawatt Strom. Um die von der Ampel angepeilten 80 Prozent aus erneuerbarem Strom zu decken, bräuchte man geschätzt eine Leistung von 200 Gigawatt. Entsprechend der Bevölkerungszahl müsste Baden-Württemberg rund zehn Prozent davon erzeugen. Dafür müssten bis 2030 theoretisch 150 kleine Photovoltaikanlagen gebaut werden und sieben große gewerbliche – täglich! Hinzu kämen auf Freiflächen 75 Anlagen pro Jahr. Wie diese Verdreifachung der aktuellen Ausbauleistung bei dem auch in dieser Branche akuten Fachkräftemangel realisiert werden soll, bleibt dahingestellt. Noch ist nicht alles bedacht.

 Autorin: Andrea Reck

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