BLIX Banner1

Bundesweit gibt es schätzungsweise fünfzehn Millionen Holz-Feuerstätten. Viele davon sind alt und stoßen sehr hohe Mengen an Feinstaub aus. Das wird nun anhand der Bundesimissionsschutz-Verordnung (BImSchV) geändert. Der Gesetzgeber hat einen Stufenplan erarbeitet, um die alten Öfen nach und nach auszutauschen.

 

Betroffen sind alle Feuerstätten, die mit festen Brennstoffen befeuert werden. Sie dürfen einen bestimmten Feinstaub-Grenzwert nicht überschreiten. Ausgenommen sind offene Kamine, die nur gelegentlich verwendet werden und nicht als Heizung dienen. Sobald der Kamin geschlossen ist, fällt er unter die Verordnung. Eine zweite Ausnahme sind historische Kaminöfen. Damit meint der Gesetzgeber handwerklich vor Ort gesetzte Feuerstätten mit dem Baujahr 1950 oder älter. Solche Modelle sind vielerorts noch in alten Bauernhäusern oder Gastwirtschaften zu finden. Wie lange alte Kaminofen noch verwendet werden dürfen, hängt in erster Linie vom Baujahr ab. Ende 2024 sind alle Öfen dran, die bis März 2010 in
Betrieb gegangen sind. Das Baujahr alleine ist aber nicht entscheidend, sondern der Feinstaub-Ausstoß. Auch ein älterer Kamin kann also weiter verwendet werden, wenn er die Grenzwerte nachweislich einhält.
Für alle Einbauten seit dem 22.03.2010 muss der Besitzer eine Prüfstandsmessbescheinigung vorweisen können. Sie belegt, dass die Schadstoff-Grenzwerte eingehalten werden. Bei den meisten jüngeren Modellen lässt sich diese Bescheinigung beim Hersteller einholen. Liegt sie nicht vor, kann man den Schornsteinfeger mit einer Messung beauftragen. Sind die Grenzwert zu hoch, dürfen Öfen, die seit dem 22.03.2010 eingbaut wurden, nicht mehr verwendet werden.
Es ist also ein Risiko, einen Kaminofen zu kaufen, für den es keine Messbescheinigung gibt. Für alle Einbauten vor dem 22.03.2010 gelten die oben genannten Fristen.
Wenn ein Kaminofen nicht mehr in Betrieb sein darf, gibt es drei Möglichkeiten: Ausbauen – Stilllegen oder Nachrüsten! Bei der Nachrüstung wird in der Regel ein Filter in den Schornstein eingebaut, der die Feinstaub-Werte senkt. Die Kosten für eine solche Nachrüstung können mit bis zu 1500 Euro betragen. Oft ist es deswegen denkbar rentabler, einen neuen Kamin einbauen zu lassen.
Wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, wird der Kaminkehrer eine Frist setzen. Wer einen nicht mehr zugelassenen Kaminofen trotzdem weiter in Betrieb hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Behörden können Strafen bis zu 50. 000 Euro verhängen.

Quelle:  www.thomas-speckmann.de/news/aenderungen-fuer-das-jahr-2024

 

Autor: Franz Thoma

­