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Laut Kriminalstatistik des Bundesinnenministeriums vom April diesen Jahres wurden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum im Jahr 2021 erneut weniger Wohnungseinbrüche und -versuche erfasst. Deren Zahl sank von 75.023 Fällen im Jahr 2020 auf 54.236. Knapp die Hälfte der Taten (48,7 Prozent) wurden im „Versuchsstadium“ abgebrochen, was auf richtiges Verhalten durch intensive Aufklärungsarbeit und den Einsatz von Sicherheitstechnik zurückzuführen sei. Einbruchschutz wirkt also.

 

Das sind gute Nachrichten.Damit dies so bleibt, fließen auch weiterhin Fördergelder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Privatpersonen bei Maßnahmen zum Einbruchschutz.

Gefördert werden
• einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangstüren
• einbruchhemmende Garagen­tore und -zugänge
• Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Tür­zusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser, Kasten­riegelschlösser
• Nachrüstsysteme für Fenster und Fenster­türen, z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen
• einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen
• Einbruch- und Überfall­meldeanlagen
• Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smart­home-Anwen­dungen mit Einbruch­meldefunktion.

Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und den technischen Mindest­anforderungen entsprechen. Nur dann werden auch die Materialkosten gefördert. Sie müssen anhand eine Rechnung belegt sein. Es werden grundsätzlich Bruttokosten berücksichtigt. Auch Honorare für Beratung, Planung und Baubegleitung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Maßnahmen zum Einbruchschutz stehen, werden anerkannt. Eine Doppelfinanzierung, zum Beispiel in Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist nicht möglich.

Autor: Franz Thoma

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